Bukarest (ADZ) - Die Abgeordnetenkammer hat Mittwoch die Regierungsverordnung gebilligt, wonach die Auszahlung der Gehaltsrückstände, die die Staatsangestellten durch Gerichtsurteile erzielt haben, stufenweise bis 2016 erfolgt. Bei der Abstimmung gab es 143 Stimmen für die Vorlage und 108 Stimmen dagegen. Der Gesetzentwurf war vorher auch vom Senat gebilligt worden. Ursprünglich sollten diese Gehaltsrückstände bis zum 31. Dezember 2011 bezahlt werden. Nun wurde eine neue Staffelung vorgenommen: 2012 werden 5 Prozent bezahlt, 2013 werden 10 Prozent bezahlt, 2014 werden 25 Prozent bezahlt, 2015 werden 25 Prozent bezahlt und 2016 werden 35 Prozent bezahlt. Die Gewerkschaften sind mit dieser Staffelung nicht einverstanden.