Bukarest (ADZ) - Der Arbeitsausschuss des Unterhauses hat am Dienstag Änderungen der Gesetzgebung betreffend das Mutterschaftsgeld gebilligt. Der bisher geltende Höchstbetrag von 3400 Lei wird ausgesetzt, Mütter erhalten künftig 85 Prozent ihres Jahresdurchschnittslohns oder, falls dieser sehr gering ist, 85 Prozent des geltenden Bruttomindestlohns. Das Mutterschaftsgeld soll bis zum 2. Geburtstag des Kindes ausgezahlt werden, Mütter, die davor wieder berufstätig werden wollen, sollen einen Bonus (85 Prozent des Bruttomindestlohns) bekommen. Sofern die Änderungen von der Abgeordnetenkammer verabschiedet werden, sollen sie zum 1. Juli laufenden Jahres in Kraft treten.