Bukarest (ADZ) - Der Gesundheitsausschuss des Senats hat am Dienstag den Eilerlass im Gesundheitswesen, den die Orban-Regierung am Tag vor ihrer Absetzung gemeinsam mit 24 weiteren Eilverordnungen verabschiedet hatte, abgeändert. Laut Ausschussvorsitzenden, Laszlo Attila, wurde der Termin, ab welchem Zuzahlungen für Behandlungen in Privatkrankenhäusern im Rahmen der von der öffentlichen Krankenkasse abgewickelten nationalen Gesundheitsprogramme fällig werden, vom 1. April 2021 auf den 1. April 2025 verschoben. Die Möglichkeit an diesen Programmen teilzunehmen bleibe weiterhin offen, jedoch ohne Selbstbeteiligungen von Patienten zu verlangen. Die Änderungen sollten noch gestern im Senat erörtert werden, entscheiden wird die Abgeordnetenkammer.
Gegen den Eilerlass (Nr. 25/2020) hatte die Ombudsfrau kürzlich Verfassungsbeschwerde eingelegt, u. a. weil für die weitgehende Liberalisierung des Gesundheitssystems – ein grundlegender Paradigmenwechsel – eine sehr breite öffentliche Debatte nötig sei.