Hermannstadt - Die letzten Maßnahmen zur Gründung des Zwischengemeinschaftlichen Entwicklungsvereins für Regionalen Transport Hermannstadt (Asocia]ia de Dezvoltare Intercomunitar² Transport Metropolitan Sibiu) setzen zurzeit das Bürgermeisteramt Hermannstadt/Sibiu und die territorialen Verwaltungseinrichtungen in Schellenberg/Șelimbăr, Heltau/Cisnădie, Gunzendorf/Poplaca, Zoodt/Sadu, Großau/Cristian, Kleinscheuern/Șura Mică, Salzburg/Ocna Sibiului, Großscheuern/Șura Mare und Rothberg/Roșia um. Dementsprechend werden alle zehn Mitglieder des zukünftigen Vereins die Zustimmung ihres jeweiligen Stadt- oder Gemeinderates beantragen.
Da es sich hierbei um einen öffentlichen Dienst (serviciu de utilitate publică) handelt, sind u.a. die Gründung, der Betrieb und die Zuständigkeiten des Vereins vom Verwaltungsgesetzbuch, dem Gesetz 51/2006, dem Gesetz 92/2007 sowie dem Regierungsbeschluss 855/2008 geregelt.
„Ich bedanke mich bei den Kollegen Bürgermeister in den Orten, die Mitglieder des zukünftigen Vereins werden, für die gute Zusammenarbeit, dank der es uns gelungen ist, die für die Gründung des Vereins notwendigen Unterlagen vorzubereiten, nämlich die Gründungsurkunde und die Satzung. Das Bürgermeisteramt Hermannstadt wird die Zustimmung des Stadtrates anlässlich der Stadtratssitzung diesen Monat beantragen. Was die Bürger aller dieser Orte wissen müssen, ist, dass der Hauptvorteil dieses Unternehmens der ist, dass ihnen eine einheitlich gedachte Nahverkehrsinfrastruktur zur Verfügung stehen wird, die auf der Ebene der gesamten Region integriert wird. Das bedeutet, dass die Wege zu und von der Arbeit oder der Schule einfacher werden und mit annehmbaren Kosten verbunden sind. Auf diese Weise bieten wir eine nachhaltige Mobilität mithilfe von alternativen Transportmitteln, sodass die Nutzung des eigenen Fahrzeugs überflüssig wird“, so die Bürgermeisterin Astrid Fodor.
Der Hauptzweck der Vereinsgründung ist der Ausbau des Nahverkehrssystems auf die Orte in der Hermannstädter Gegend, ohne den eine Verlängerung der Nahverkehrsrouten nicht möglich wäre. Den Gründungsunterlagen zufolge wird jedes Vereinsmitglied die für die Verlängerung der Nahverkehrsrouten notwendigen Mittel zur Verfügung stellen, einschließlich anhand von nicht rückzahlbaren EU-Mitteln.
Der Bewilligung durch die Gemeinde- und Stadträte folgt die Erwirkung der Rechtspersönlichkeit durch die Eintragung in das Register der Vereine und Stiftungen des Amtsgerichtes Hermannstadt, anlässlich welcher der Verein offiziell ins Leben gerufen wird und seine Tätigkeit aufnehmen kann.