Bukarest (ADZ) - Warngeräte für Radarfallen sollen verboten werden, unter gewissen Vorbedingungen soll man künftig auch ohne Führerschein fahren dürfen, Besitzer mehrerer Fahrzeuge sollen höhere Steuern zahlen, Führerscheine gibt es nur noch, wenn eine minimale schulische Ausbildung nachweisbar ist – dies einige der Neuerungen, die in der von der Regierung ausgearbeiteten „Nationalen Strategie für Verkehrssicherheit 2011-2020“ gesetzlich festgeschrieben werden sollen.
Vor Erhalt des Führerscheins soll es jungen Menschen möglich sein, auf gewissen Straßen, zu gewissen Uhrzeiten und in Gegenwart eines erfahrenen Begleiters auch ohne Führerschein zu fahren. Es soll „provisorische Führerscheine“ geben, die nur innerhalb der Grenzen Rumäniens gelten. Gegen die Aggressivität auf den Straßen soll systematischer vorgegangen werden, u. a. durch Verbot der Warngeräte für Radarfallen. Quads sollen von öffentlichen Straßen verbannt werden, für Mopeds braucht man künftig einen Führerschein. Um überhaupt einen Führerschein machen zu können, muss man mindestens zehn Schulklassen absolviert haben. Strafzahlungen wegen Verkehrsdelikten sollen, gegen Quittung, wieder direkt an den Verkehrspolizisten entrichtet werden können. Aktenkundige Verkehrsdelikte sollen nicht mehr verjähren.
Die Regierung begründet das Maßnahmenpaket zur Verkehrssicherheit mit der „Tatsache, dass Rumänien gegenwärtig durch Verkehrsunfälle und deren Folgen jährlich Schäden von rund 1,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) verzeichnet“. Jährlich werden Strafgelder über 450 Millionen Lei ausgeteilt, aber nur 40 Prozent davon werden wirklich kassiert – gegenüber 90 Prozent, dem Durchschnitt in anderen Staaten der EU. Statistisch verursachen die 18-25-Jährigen wegen überhöhter Geschwindigkeit rund ein Drittel aller schweren Verkehrsunfälle in Rumänien. Und ein Viertel aller Autofahrer in unserem Land sind in den vergangenen drei Jahren mindestens einmal wegen Verkehrsdelikten belangt worden.