Temeswar - Eine Premiere im Gesundheitswesen wird es heuer im Kreis Temesch geben: Bei der kürzlich abgehaltenen Haushaltsdebatte des Temescher Kreisrats hat man einstimmig und erstmals nach der Wende den Beschluss gefasst, Gelder für ein Neugeborenenscreening im Kreis Temesch bereitzustellen. Laut Titu Bojin, dem Vorsitzenden des Temescher Kreisrats, sollen 2014 aus dem Kreisbudget zirka 100.000 Euro für dieses Screening bzw. die unentgeltlichen medizinischen Analysen von Neugeborenen zur Verfügung gestellt werden. Dieses großzügige und kostspielige Angebot, das von den jungen Eltern bestimmt mit Genugtuung begrüßt werden wird, soll den ersten 1000 Neugeborenen des Kreises Temesch ab der Annahme des Temescher Haushalts für das Jahr 2014 zugutekommen. Nach Absegnung des Beschlusses im Temescher Kreisrat soll laut Gesetz eine Ausschreibung für die Durchführung dieser medizinischen Dienstleistungen anberaumt werden. Dem Kreisratsbeschluss folgte auch ein kollektiver Aufruf an andere öffentliche Institutionen, vor allem an die Temescher Kommunalverwaltungen u. a. auch an die Temeswarer Stadtverwaltung, in dieser Sache dem Beispiel des Temescher Kreisrats zu folgen.
Im Landeskreis Temesch werden im Durchschnitt jährlich zwischen 6500 und 7000 Geburten verzeichnet. Unter einem Neugeborenenscreening, das schon seit Jahren mit Erfolg in vielen Ländern nach einem national konzipierten Programm der Reihenuntersuchung an Neugeborenen durchgeführt wird, versteht man einen komplexen Test auf bestimmte angeborene Stoffwechsel- und Hormonerkrankungen, bei denen eine Behandlung möglich ist und Folgeschäden durch Beginn der Behandlung vor Einsetzen der Krankheitserscheinungen vermieden werden können. Die Geschichte des Neugeborenenscreenings geht auf Robert Guthrie zurück, der 1962 einen Test für Neugeborene entwickelt hat. Mitte der 60er Jahre führte die amerikanische Stadt Massachusetts das erste Neugeborenenscreening-Programm ein. In Deutschland z. B. wurde dieser Test 1969/1970 eingeführt. In etlichen entwickelten Ländern wird das Screening, das nur in den ersten beiden Tagen nach der Geburt des Kindes gemacht werden kann, laut Gesetz unentgeltlich für 30 bis zu 50 Krankheiten durchgeführt.