Ombudsfrau zieht vor Verfassungsgericht

Krankenstandsregelung sei unrechtmäßig

Bukarest (ADZ) – Der Konflikt um die volle Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ab dem ersten Tag geht in die nächste Runde.  Ombudsfrau Renate Weber sieht nicht weniger als sechs Gründe, wieso die Weigerung der Regierung, auch den ersten Tag eines Krankenstands voll zu entschädigen, verfassungswidrig sein könnte. Im Grundgesetz sei nämlich die Verpflichtung des Staates zur Sicherstellung der Gesundheitsfürsorge verankert. Dazu gehöre auch, dass Krankenversicherte Ansprüche gegenüber dem Staat erwerben – wird der erste Tag der Beurlaubung aus Krankheitsgründen nicht bezahlt, obwohl der Versicherte seine Beiträge überweist, käme der Staat seinen Verpflichtungen nicht nach. Zudem seien laut Weber Eigentumsrechte tangiert, die auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in seinen Urteilen anerkannt hat. Nicht zuletzt meldet die Ombudsfrau verfahrensrechtliche Bedenken an: Schon seit der Pandemie habe das Verfassungsgericht in seiner Rechtsprechung den Grundsatz geprägt, dass Grundrechte nur durch ordentliche Gesetze aufgehoben werden können – dass die Regierung nun die Lohnfortzahlung ab dem ersten Tag per Notverordnung aushebeln will, sei ein eklatanter Verstoß dagegen.