Bukarest (ADZ) – Der Gesetzesentwurf zur Deckelung der Energiepreise und zur teilweisen Rückerstattung der Kosten wurde vom Parlament angenommen. Am 1. November soll das Gesetz von Präsident Klaus Johannis promulgiert werden und damit in Kraft treten.
Von diesem Datum bis zum 31. März wird der Preis für Strom auf maximal 1 Leu/kWh, für Erdgas auf maximal 0,37 Lei/kWh gedeckelt; höchstens 0,291 Lei/kWh der Stromkosten und höchstens 33 Prozent des Erdgas-Anteils wird rückerstattet. Einkommensarme Haushalte können die Rechnungen für bis zu sechs Monate stunden, ohne dass dafür Gebühren anfallen.
Laut Interims-Energieminister Virgil Popescu werden 15 Millionen Rumänen bzw. 70 Prozent der Bevölkerung von diesen Maßnahmen profitieren, ohne dass sie sich selbst darum kümmern müssten. Er verspricht, dass die Strom- und Gasrechnungen diesen Winter die des vergangenen Dezember nicht übersteigen werden.
Neben privaten Haushalten profitieren von diesen Regelungen verschiedene öffentliche und private Einrichtungen, wie Spitäler, Bildungseinrichtungen, Kindertagesstätten, religiöse Institutionen, Nichtregierungsorganisationen und Sozialdienstleister.