Bukarest (ADZ) - Das liberale Kabinett hat am Montag den von Regierungschef Ludovic Orban bereits angekündigten Gesetzentwurf über Quarantäne- und Isolationsmaßnahmen gebilligt, nachdem das Verfassungsgericht (VG) bekanntlich jüngst geurteilt hatte, dass laut Verfassung (Art. 53) Einschränkungen der Bürgerrechte nur per Gesetz, nicht per Regierungsverordnung, vorgenommen werden können. Der Regierungsentwurf wird nun umgehend ans Parlament weitergeleitet, man habe eine Abstimmung im Eilverfahren beantragt, sagte Orban. Der Premier hob erneut hervor, dass sein Kabinett seit Ausbruch der Corona-Epidemie „fortwährend von so manchen Politikern und Institutionen des Staates sabotiert“ worden sei – das VG etwa habe sich wie eine „Filiale der PSD“ verhalten.
Den Gesetzentwurf erläuterten anschließend Gesundheitsminister Nelu Tătaru und Katastrophenschutz-Chef Raed Arafat: Dessen Regelungen würden für epidemiologische Krisen im Allgemeinen gelten, auch seien die Termini „Quarantäne“ und „Isolation“ neu definiert worden. „Quarantäne“ werde fortan für gesunde Personen gelten, während „Isolation“ infizierte Personen betreffe, die aus Gründen der öffentlichen Gesundheit abgesondert werden müssen.