Bukarest (ADZ) - Das zuständige Gericht hat zwei Einwände gegen die von Oberbürgermeister Nicușor Dan angestrebte Bürgerbefragung abgelehnt. Somit rückt das Referendum zu zwei wichtigen kommunalpolitischen Aspekten in greifbarere Nähe.
Die Bukarester Bürger sollen gefragt werden, ob sie einverstanden sind, dass der Gesamtstadtrat über die Verteilung der Steuereinnahmen auf die Bezirke entscheidet und dass nur die Gesamtstadtverwaltung Baugenehmigungen für das Gebiet der Hauptstadt ausstellt und nicht mehr die einzelnen Bezirksverwaltungen.
Die Regierung stellt ihre eigene Frage – ob die Bürger wollen, dass die Stadt eine Aufklärungskampagne zum Thema Drogenkonsum an allen Schulen durchführt.
Das Parlament hatte diese Woche bereits das einschlägige Gesetz verabschiedet, das die Ausrichtung des Referendums am gleichen Tag des ersten Durchgangs für die Präsidentschaftswahlen sowie in den dazu vorgesehenen Wahllokalen möglich macht. Ohne dieses Gesetz, das auch aus Kostengründen als sinnvoll betrachtet wird, hätten die Stadtbezirke das Referendum im Alleingang veranstalten müssen.Die Ständige Wahlbehörde AEP warnte jedoch, dass es Organisationsschwierigkeiten gebe, so zum Beispiel unterschiedliche Zeiten für die Schließung der Urnen für Präsidentschaftswahlen und Referenden. Außerdem seien noch einige Rechtsfragen in der Schwebe, sagte AEP-Chef Toni Greblă: Das vom Parlament verabschiedete Gesetz sei nämlich noch nicht in Kraft.