Reschitza – Obwohl der Hauptgläubiger, ICESA, des insolventen Reschitzaer Maschinenbauwerks UCMR bei der Gläubigerversammlung fehlte, hatte die Versammlung mit 70,8337 Prozent der Forderungen ihr Quorum erreicht und konnte am Dienstag dieser Woche tagen. Gegenstand der Diskussionen und der Beschlussvorlage war der Reorganisierungsplan des Maschinenbauwerks zwecks dessen Sanierung – lies: Schaffung von finanziellen Möglichkeiten zur Rückerstattung der geliehenen Gelder, der Forderungen der Gläubiger.
Die beiden gerichtlich bestellten Insolvenzverwaltungsfirmen EURO INSOL SPRL und VF Insolven SPRL hatten den Reorganisierungsplan im Vorfeld dem zuständigen Bukares-ter Verwaltungsgericht und dem Handelsregister vorgelegt (ADZ berichtete) und auch dem „möglichen Sanierer“, dem Energiegiganten Hidroelectrica, präsentiert. Auf der Versammlung der Gläubiger stellte sich aber heraus, dass der Sanierungsplan in der vorliegenden Form den Forderungsberechtigten nicht ausreicht.
68,0495 Prozent der anwesenden Forderungsberechtigten stimmten für eine Vertagung der Gläubigerversammlung um mindes-tens fünf Wochen. Denn, angeführt von der Autorität zur Verwaltung der Staatsaktiva (AAAS) und von Serrghis Loan Management (die den Gläubigeranteil der BCR-Bank übernommen hat und als deren „Nachfolger“ fungiert), forderten sie einen „Aufschub“ der Entscheidungen, bis der Gläubigerversammlung ein sogenannter „Test des vorsichtigen privaten Kreditgebers“ vorgelegt wird, der von einer autorisierten Consultingfirma als „Auditor“ durchgeführt wird. Dieser Entscheidung über den Aufschub schloss sich auch der Vertreter des Reschitzaer Rathauses an.
Der „Test des vorsichtigen privaten Kreditgebers“ ist eine Analyse, die den Kreditgebern vorzulegen ist, die Zugang zur fiskalischen Restrukturierung der Haushaltsschulden haben möchten, die am 31. Dezember des Vorjahrs von einer Firma verzeichnet werden, im Fall UCMR: am 31. Dezember 2020. Es geht um Steuerzahler, die den Mechanismus einer „fiskalischen Amnestie“ anstreben und die im Vorfeld dem Fiskus einen solchen „Test“ vorlegen müssen. Dieser besteht in einer Analyse, deren Resultat den Interessierten – Gläubiger, Fiskus – nachweisen soll, dass eine fiskalische Amnestie und eine Reorganisierung des betroffenen Unternehmens dem Staat letztendlich mehr Geldeinnahmen garantiert als eine Zwangsvollstreckung oder eine Pleiteerklärung. Im Verlauf des „Tests“ können die analysierten Unternehmungen gezwungen/verpflichtet werden, Adjustierungen des Reorganisierungsplans und der Initialanalyse vorzunehmen.
Im Fall UCMR geht es auch darum, dass der „Test“ eindeutig nachweist, dass die Neuadjustierung der Funktionsweise des Reschitzaer Maschinenbauwerks UCMR nicht verwechselt werden kann mit einer Staatshilfe/staatlichen Unterstützung, wie sie im EU-Vertrag unter Art. 107, Absatz 1 definiert wird. Dies, weil im vorliegenden Reorganisierungplan von UCMR von einer „teilweisen Wiedererlangung/Beitreibung der Haushaltsforderungen“ die Rede ist – was den Bereich des Verdachts auf Staatshilfen im Sinn des EU-Verbots tangiert.
Nun haben sich AAAS und das Rathaus Reschitza auf die Suche nach einem Auditor begeben, der den „Test des vorsichtigen privaten Kreditgebers“ durchführt.