Rumäniens neue Steuerarchitektur 2026: Steuerreform für Unternehmen

2026 beginnt mit einer bedeutenden Veränderung der Steuerlandschaft Rumäniens. Die rumänische Regierung hat mit der Dringlichkeitsverordnung 8/2026 („DVO“) ein umfassendes Maßnahmenpaket zur Stützung der wirtschaftlichen Erholung verabschiedet, das sowohl Steuereinnahmen erhöhen als auch Steuerhinterziehung eindämmen und gleichzeitig Investitionen und die freiwillige Einhaltung der Vorschriften fördern soll – eine der umfangreichsten Steuerreformen der letzten Jahre mit direkten Auswirkungen für Unternehmen. Was ist neu?

Bonus für Steuerdisziplin

Es wurde eine Steuervergünstigung von 3 Prozent für Unternehmen, die ihre Körperschafts- oder Mikrounternehmenssteuer korrekt und fristgerecht erklären und abführen, eingeführt.  Die Ermäßigung wird direkt auf die fällige Steuer angerechnet und soll die Steuerdisziplin anregen. In der Praxis ist sie für ordnungs- und fristgerecht handelnde Unternehmen unmittelbar finanziell vorteilhaft.

Abschreibungen und Vermögenswerte

Der Mindestschwellenwert für den Ansatz von Anlagevermögen wurde auf 5000 Lei angehoben. Somit sind alle Vermögenswerte, deren Wert mindestens dieser Schwelle entspricht und die anderen Ansatzkriterien für Anlagevermögen erfüllen, in der Buchhaltung zu aktivieren und abzuschreiben; die entsprechenden Aufwendungen sind steuerlich absetzbar. Auf diese Weise können Unternehmen ihre Investitionen in Vermögenswerte genauer widerspiegeln und die Steuerbemessungsgrundlage reduzieren.

Ebenso wird eine beschleunigte Abschreibung für technologische Ausrüstung und andere Produktionsmittel eingeführt, womit Unternehmen schnellere Abschreibungsmethoden als die standardmäßige lineare Methode anwenden können. Die beschleunigte Abschreibung gilt für Produktionsmittel, einschließlich Maschinen, Werkzeuge, Spezialsoftware und andere materielle oder immaterielle Vermögenswerte, die für die Aus-übung wirtschaftlicher Tätigkeiten erforderlich sind. In der Praxis ermöglicht dies einen höheren Abschreibungswert in einem Geschäftsjahr und die entsprechende Verringerung der Körperschaftsteuer.

Mikrounternehmen

Das System der Mikrounternehmen wird flexibilisiert. Zunächst ist eine Rückkehr zur Mikrounternehmenssteuer zum 1. Januar jedes Jahres erlaubt, sofern die Anforderungen (wieder) erfüllt werden. Zudem wird die Frist, in der Unternehmen einen Arbeitsvertrag abschließen müssen, um die gesetzliche Anzahl der Beschäftigten zu erreichen, auf 90 Tage erhöht. 

Einnahmen aus dem Verkauf von Anlagevermögen und Grundstücken werden bei der Berechnung der 100.000-Euro-Schwelle für Mikrounternehmen nicht mehr berücksichtigt, was kleine Unternehmen davor schützt, durch außerordentliche Rechtsgeschäfte die Grenze zu überschreiten. 

Ausweitung des Umsatzsteuer-Cash-Accounting

Hinsichtlich des USt-Cash-Accounting-Systems gibt es wesentliche Änderungen, die das Cashflow-Management von Unternehmen unterstützen sollen. Die Umsatzschwelle für die Anwendung dieses Systems wird wie folgt schrittweise angehoben: 

  • vom 1. März bis zum 31. Dezember 2026 von 4,5 Millionen auf 5 Mio. Lei;
  • ab dem 1. Januar 2027 weiter auf 5,5 Mio. Lei.

      
Dies ermöglicht Unternehmen mit höheren Umsätzen die Nutzung des USt-Cash-Accounting-Systems, ohne sofort zum Standardsystem wechseln zu müssen, und verringert den Liquiditätsdruck. Zudem erhalten wachsende Unternehmen zusätzliche Zeit, um sich an die neuen steuerlichen Anforderungen anzupassen.

Diese Änderung ist besonders für KMU und Unternehmen mit langen Zahlungsfristen für Kunden relevant, da sie eine Aufschiebung der Umsatzsteuerpflicht bis zum tatsächlichen Zahlungseingang ermöglicht.

Neue Steuergutschrift für Forschung und Entwicklung

Für F&E-Ausgaben trat als Alternative zum bisherigen zusätzlichen Abzug von 50 Prozent eine optionale erstattungsfähige Steuergutschrift in Kraft. Übersteigt die Gutschrift die fällige Körperschaftsteuer, wird der Überschuss dem Unternehmen erstattet, und nicht genutzte Beträge werden als nicht steuerpflichtige Einkünfte behandelt. Die Maßnahme unterstützt Investitionen in Innovation, senkt die Nettokosten für F&E und verbessert die Wettbewerbsfähigkeit. 

Fazit

Für das Geschäftsumfeld schaffen die Neuregelungen einen klareren und besser vorhersehbaren steuerlichen Rahmen, der Anreize für Investitionen und Innovation mit strengen Vorschriften zu Körperschafts-, Umsatz- und Mikrounternehmenssteuer von Kleinstunternehmen verbindet. 

Die Maßnahmen ermöglichen Unternehmen die Senkung der Steuerkosten, die Modernisierung des Anlagevermögens sowie die Forschung und Entwicklung, wodurch die Wettbewerbsfähigkeit und das Wirtschaftswachstum gefördert werden. Sorgfältig ausgenutzt, stellt die DVO Unternehmern konkrete Instrumente für die Investitionsplanung und die Compliance im Steuerbereich zur Verfügung und stärkt damit das Geschäftsumfeld für 2026. 


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