Bukarest (Mediafax/ADZ) - Die drei Richter des Obersten Gerichts, die Mittwoch im Berufungsverfahren der Integritätsbehörde ANI gegen Klaus Johannis verhandelten, haben das Urteil auf den 21. Januar verschoben. Die Verteidiger von Johannis haben dessen Immunität als Staatspräsident nicht angeführt, sondern verlangt, dass der Prozess rasch vonstatten gehen soll. Sie haben darauf hingewiesen, dass ANI keine neuen Unterlagen im Vergleich zu dem Verfahren 2013 in Karlsburg/Alba Iulia vorgelegt hat, bei dem Johannis freigesprochen wurde. Als Detail wurde erwähnt, dass die Gesellschaft für Wasser und Kanalisation, in deren Generalversammlung Johannis das Bürgermeisteramt vertrat, als regionales Unternehmen und nicht als lokal eingestuft werden muss.