Bukarest (Mediafax/ADZ) - Das Verfassungsgericht hat Mittwoch eine Klage der PNL und USR abgewiesen, die sich darauf bezog, dass die kürzlichen Änderungen in der Hausordnung des Senats und der Abgeordnetenkammer verfassungswidrig seien. Diese Änderungen sehen vor, dass das Erscheinen von Personen, die vor einen Parlamentsausschuss zitiert werden, verpflichtend ist. Das bezieht sich auch auf Personen, die in der Regierung oder öffentlichen Verwaltung tätig sind. Das Nichterscheinen wird verwaltungsmäßig und sogar strafrechtlich geahndet. Dagegen war geklagt worden und das Gericht hat die Klage abgelehnt.