Ein eigenes Schiedsgericht stellt Deutschlands Außenhandelskammer in Bukarest seit geraumer Zeit zur Verfügung, bekannt solle es nun auch in den verschiedenen Regionen werden, sagt Iuliana Rusu, Investments- und HR-Managerin der Bukarester AHK. Sie war nämlich vor Kurzem Gastgeber einer Informationsveranstaltung in Temeswar, wobei mehrere Themen mit Tragweite für Investoren und Manager zur Sprache kamen. Zum Thema Schiedsgerichtsbarkeit sprach die Anwältin Cristina Dăianu, die auch im Leitungsgremium des AHK-Schiedsgerichtes sitzt. Andrei Birman und Anne-Marie Fleischer von PriceWaterhouseCoopers sprachen über aktuelle Finanzgebaren, über die Möglichkeit der Abschreibungen und der steuerlichen Aspekte, die Unternehmen wiederholt vor Probleme stellen. Die beiden Experten wiesen auch darauf hin, dass nicht jedwelche Verschwendung im Produktionsablauf auch gleich abgeschrieben werden könne. Nicht nur das allgemeine Interesse für die Informationsveranstaltung begeisterte die AKH-Vertreterin Iuliana Rusu, sondern auch die Tatsache, dass Vertreter des Deutsch-Rumänischen Wirtschaftsvereins aus Arad ebenfalls anwesend waren, darunter auch deren Vorsitzender Manfred Engelmann.
Als Alternativlösung für die zivilen Gerichte wurde das sogenannt Ständige Schiedsgericht der AHK Rumänien vorgestellt. Obwohl die Gebühren für ein Verfahren vor dem Schiedsgericht - zumindest auf den ersten Blick - höher sind als die Anwaltskosten auf dem „ordentlichen Rechtsweg“, sehen sowohl Anbieter, als auch Unternehmer Vorteile eines solchen Angebotes. Durch ein Schiedsgericht seien die Kosten von Anfang an überschaubar und nicht zuletzt ist die Dauer des Verfahrens wesentlich kürzer, als vor einem staatlichen Gericht. Das Urteil vor dem Schiedsgericht lässt in der Regel nur wenige Monate auf sich warten. „Nicht zuletzt macht das Schiedsgericht keine öffentlichen Prozess, wie dies bei Gericht der Fall ist. Die Vertraulichkeit ist daher gesichert,“, spricht Cristina Dăianu einen wichtigen Aspekt an. Die Anwältin glaubt, dass der Markt sich langsam in Richtung der Schiedsgerichte entwickeln werde. Vorteilhaft ist auch, dass die beiden Parteien den oder die jeweiligen Schiedsrichter im beiderseitigen Einvernehmen bestimmen können. Außerdem hat das Urteil die Rechtskraft wie auch staatliche Gerichte und wird international anerkannt.
Die Investments- und HR-Managerin der AHK, Iuliana Rusu, sagt auch, dass dieser Dienstleistungsservice der Außenhandelskammer derzeit nur von Anwälten getätigt wird, „aber in Zukunft sollen auch Fachleute aus anderen Sparten als Schiedsrichter hinzugezogen werden“