Wer zum Notar muss, kann sich nicht mehr bloß auf bisher bekannte Regeln verlassen. Seit dem 11. August sind einige Aspekte in Kraft, die zum einen neu sind, sowohl für den Kunden, aber auch für den Notar selbst. Ausländer, die in Rumänien beschäftigt sind, müssen zusätzlich mit Neuerungen im notariellen Verfahren rechnen – vor allem was das Dolmetschen und Übersetzen betrifft. Nicht zuletzt: Notare dürfen als Treuhänder auftreten. Dies geht auf eine Handlungsvorschrift zurück, die am 1. August im Amtsblatt Rumäniens Nr. 470 veröffentlicht wurde.
Ausländer, die bei der Anfertigung einer notariell beglaubigten Urkunde oder in einem notariellen Verfahren die rumänische Sprache ausreichend zu verstehen behaupten, und deshalb keinen Dolmetscher oder vereidigten Übersetzer brauchen, müssen dies schriftlich vermerken. Sie müssen dies in dem Antrag zur Erstellung der jeweiligen notariellen Urkunde oder des jeweiligen notariellen Verfahrens eigenhändig schreiben, sagt Andreea Suciu, Büroleiterin in Temeswar der Anwaltskanzlei Noerr. Bei der Beglaubigung der Unterschriften vereidigter Übersetzer muss das übersetzte Dokument entweder in Originalform, als notariell beglaubigte Kopie oder als beglaubigte Abschrift des Originals vorgelegt werden, geht aus Art. 319 der Handlungsvorschrift hervor.
Anwälte bedürfen einer Vollmacht, beglaubigt vom Notar, um notariell beurkundete Dokumente/Rechtsgeschäfte im Namen ihrer Mandanten abzuschließen, oder im Namen dieser an notariellen Verfahren teilzunehmen, heißt es weiter in den neuesten Regeln für die Tätigkeit der Notare. Der Notar ist bei der Erstellung einer Urkunde über die Begründung oder Übertragung von dinglichen Rechten bzw. Sach-Rechten an Immobilien (z.B. Kaufverträge von Grundstücken oder Gebäuden, Nießbrauchverträge, Hypothekenverträge etc.) verpflichtet, die Rechtslage der Immobilie, die Reallasten und den Güterstand der Parteien zu prüfen. Der Notar haftet, sollte er in der notariellen Urkunde nicht auf die Aspekte hinweisen, die er gesetzlich verpflichtet ist, nachzuprüfen. Bei der Erstellung/Beurkundung von Dokumenten, in denen die Parteien festhalten, dass eine Geldsumme oder fungibel Güter bezahlt wurden, wird der Notar, nach Abfrage der Parteien, in dem Dokument das Zahlungsdatum und die Zahlungsmodalität verzeichnen. „Wir gehen davon aus, dass Notare diesbezüglich Beweise verlangen könnten“, erklärt Anwältin Andreea Suciu. Sollten die Parteien einstimmen, dass zukünftig eine Geldsumme zu zahlen ist, wird der Notar die Parteien fragen, ob dafür Zinsen fällig sind. Dieser Aspekt, aber auch die Höhe des Zinssatzes, muss in der Akte festgeschrieben werden.
Manche sachlichen Fehler und Lücken in einem Dokument können durch einen notariellen Berichtigungsbeschluss korrigiert werden. Dabei geht es um Fehler, die sich auf den Namen oder die Befugnis der Parteien beziehen, um Rechenfehler, oder grundsätzlich um Fehler, die weder die Natur noch das Objekt des Rechtsgeschäftes, oder die Rechte und Pflichten der Parteien beeinträchtigen. Müssen darüber hinausgehende Fehler korrigiert werden, ist ein neues Dokument erforderlich.
Der Notar darf die Beglaubigung von Unterschriften und die Bestätigung des Datums auf Dokumenten ablehnen, sollten diese gegen das Gesetz oder die Moral verstoßen.