wk. Reschitza – Der Prozess der Föderation „Coaliţia Natura 2000“ gegen das Ministerium für Umwelt, Gewässer und Wälder (MMAP) dauert seit August des vergangenen Jahres an. Streitpunkt ist die Forderung der Umweltschützer, die Umweltgenehmigungen des einschlägigen Ministeriums für den Bau von Kleinwasserkraftwerken an den Gebirgsbächen Şucu-Olteana und Bistra Mărului an den Westhängen des Ţarcu-Massivs rückgängig zu machen. Beide Gebirgsbäche liegen im Bereich der Umweltschutzgebiete, die im Natura 2000-Programm ausgewiesen wurden. Und beide Bauprojekte für Wasserkraftwerke sind leichtfertig genehmigt worden, auch wenn so ziemlich jedermann wusste, dass die einzigen Gewinner der Projekte die Bauherren und späteren Betreiber sein werden – auch dank der Subventionen für solcherlei Vorhaben, die von der EU ermutigt werden.
Nun liegt eine unwiderrufliches Gerichtsurteil vor, das den Bau der Kleinwasserkraftwerke einfach verbietet, die durch die SC Alset Energy SRL entworfen und gebaut werden sollten und für welche die Agentur für Umweltschutz APM Karasch-Severin die Genehmigung erteilt hatte. Damit ist auch die Umweltgenehmigung rückgängig gemacht worden.
Die Natura 2000-Areale sind Naturschutzgebiete von europaweiter Bedeutung. Das Gebirgsmassiv des Ţarcu ist in Rumänien eines von diesen Naturschutzgebieten. Im Falle des Ţarcu-Massivs: wegen seiner besonderen Fischarten, die teilweise nur hier vorkommen (ADZ berichtete zu Beginn des Prozesses darüber), aber wegen der benachbarten Habitate. Der als „Grünes Projekt“ getarnte Wasserkraftwerksbau an hochsensiblen Gebirgsbächen hätte Wildtierrelikte aus der Eiszeit unwiederbringlich vernichtet.
Deshalb erklärte Liviu Cioineag, der Direktor der Föderation „Coaliţia Natura 2000“ am Ende des Prozesses: „Wir begrüßen die Korrektheit der Staatsanwälte und Richter und freuen uns, dass die Umwelt und die Biodiversität gegenüber Investoren den Sieg davongetragen haben, die ihren Einfluss und ihre Macht missbrauchen auf ihrer Jagd nach Sofortgewinnen. Es ist ein wichtiger Erfolg, den wir verbuchen, aber auch ein wegweisender Präzedenzfall für ähnlich missbräuchliches Vorgehen. Es ist auch der Beweis, dass die Gesetzgebung zum Umweltschutz immer und von allen respektiert werden muss. Umweltgenehmigungen sind keine lästigen Papiere, sondern Entscheidungen, die über den Erhalt oder die Vernichtung der Natur maßgeblich entscheiden.“ Cioineag bedankte sich auch im besonderen für die effektive Unterstützung, welcher sich seine Umweltschutzorganisation seitens WWF Romania und dem Temeswarer Verein Atitudine erfreute.
Begonnen haben die Proteste gegen die anstehende Umweltgenehmigung seitens der in Reschitza ansässigen Agentur für Umweltschutz APM im Februar 2014. WWF Romania, der Verein Coaliţia pentru Mediu, der Verein „Natura Transilvaniei“, aber auch überraschend viele natürliche Personen hatten sich mit Warnnoten ans Umweltschutzministerium gewandt und gefordert, dass es keine Unbedenklichkeitsdeklaration von APM geben soll. Anfang Juni 2014 lancierte WWF Romania im Internet eine Unterschriftenaktion gegen den Kleinwasserkraftwerksbau an den Hängen des Ţarcu. 6000 Bürger unterzeichneten sie. Trotz alldem hat APM Karasch-Severin die Umweltschutzgenehmigung herausgegeben. Daraufhin, im August 2014, ging die Föderation „Coaliţia Natura 2000“ vor Gericht. Sie forderte eine Annullierung der Umweltschutzgenehmigung für den Wasserkraftwerksbau und das Betreiben von Kleinwasserkraftwerken an den beiden Gebirgsbächen, „um die Wasserfauna und die geschützten Habitate des Schutzgebiets Natura 2000 vor denen zu schützen, die bezahlt werden, um sie zu schützen.“
Das Gericht wies, der Logik der Rechtsanwälte der Umweltschutzorganisationen folgend, nach, dass die Umweltschutzgenehmigung, die an APM Karasch-Severin im Juni 2014 herausgegeben wurde, „die Gesetze und Richtlinien ignoriert hat, welche aus den Umweltschutzgenehmigungen der Energiestrategie Rumäniens Nr. 10938/2012 hervorgehen, sowie die zurückweisende Bewertung des Administrators des Umweltschutzgebiets Natura 2000 }arcu übergangen hat.“ Damit hat das Kreisgericht Karasch-Severin in Reschitza ein endgültiges urteil gefällt, das durchaus europäisch und folgewert ist.