Die katastrophale Lage an den Fronten führte seit April 1943 in Bukarest zu Verhandlungen zwischen Vertretern der Antonescu-Regierung und des Deutschen Reiches, das neue Kräfte für die Weiterführung des Krieges brauchte. Unterzeichnet wurde das Abkommen am 12. Mai 1943 von Manfred Frhr. von Killinger, „Außerordentlicher Gesandter und Bevollmächtigter Minister des Deutschen Reiches“ und General Ilie Steflea, Chef des Königlich-Rumänischen Großen Generalstabs. Ähnliche Massenrekrutierungen hatten vorher in Ungarn und Jugoslawien stattgefunden.
Aus dem Banat waren schätzungsweise 25.000 Männer betroffen, das heißt als Wehrpflichtige und Taugliche einberufen, rekrutiert und eingezogen worden. Nur bei einem Teil handelte es sich um Freiwillige, weil zumindest ein Drittel von ihnen beim rumänischen Heer den Ostfeldzug bis vor Stalingrad mitgemacht hatten. Obwohl es sich um ein zwischenstaatliches Abkommen handelte, wurden nach dem Krieg entgegen den Klauseln der Vereinbarung viele Banater Angehörige deutscher Waffen-SS und Wehrmachtseinheiten als Deserteure behandelt, der rumänischen Staatsbürgerschaft verlustig erklärt und bei der Heimkehr verfolgt und verhaftet.
Zum Thema liegen inzwischen zahlreiche Veröffentlichungen vor, so beispielsweise von Paul Milata „Zwischen Hitler, Stalin und Antonescu“ (Rumäniendeutsche in der Waffen-SS, Böhlau, 2007, 350 Seiten) oder die Magisterarbeit des Siebenbürgers Hans-Werner Schuster (München 1986), der umfangreiche Band über den Leidensweg der Banater Schwaben im 20. Jahrhundert, herausgegeben von der Landsmannschaft der Banater Schwaben (München 1983), oder eine Broschüre des Banaters Dr. Ernst Christian (Nürnberg, 1985) sowie neuestens zwei Buchveröffentlichungen des Banaters Alfred Ivanov (Grabatz/Offstein).
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