Die Neuerungen zum Thema Entschädigungsgesetz 130/ 2020, was Leistungen für Kinder von ehemaligen Verschleppten, Zwangsumsiedelten oder politisch Verfolgten aus Rumänien betrifft, sind in nun in der Umsetzungsphase. Anträge sind dementsprechend bei den jeweiligen Kreisagenturen für Sozialleistungen (Agenția pentru Plăți și Inspecție Socială) sowie beim Rentenamt (Casa Județeană de Pensii) zu stellen. Eine formeller Antrag über ein Standardformular sowie ein Dossier mit entsprechenden Belegen muss bei der Kreisagentur für Sozialleistungen hinterlegt werden.
Das Gesetz wurde vom Abgeordneten der serbischen Minderheit, Slavoliub Adnagi, entworfen und vor Kurzem von Staatspräsidenten Klaus Johannis angenommen. Wie der Abgeordnete Adnagi der Banater Zeitung gegenüber sagte, hat er, zusammen mit seinen beiden Parlamentskollegen Ovidiu Ganț (DFDR) und Silviu Vexler (Jüdische Gemeinschaft) einen Entwurf für ein weiteres Gesetz B429/ 2020 in diesem Kontext erarbeitet, das Korrekturen für Gesetz 130/ 2020 vorsieht. Dadurch sollen – bei Annahme - große Unterschiede bei den bevorstehenden Leistungszahlungen für die Kinder ehemaliger politisch Verschleppten und Verfolgten behoben werden.
Der Abgeordnete des Verbands der Serben in Rumänien, Slavoliub Adnagi, wies darauf hin, dass die Belege, die Entschädigungen rechtfertigen, in rumänischer Sprache abgegeben werden müssen. Im Ausland erfolgte und legalisierte Dokumente werden von den rumänischen Behörden angenommen.
Die Banater Zeitung wird auf dieses Thema zurückkommen und auch auf ihrer Internet- bzw. Facebookseite Dokumente und Formulare veröffentlichen, um den Interessenten konkret helfen zu können. (st)