Unternehmen, die Staatshilfen beantragen bzw. erhalten, haben eine längere Frist, um das jeweilige Projekt umzusetzen. Eine Regierungsverordnung hat nämlich den Zeitraum um fünf Jahre hinausgeschoben, in dem Projekte mit staatlicher Beihilfe durchgezogen werden können. Staatshilfen über die zur Debatte stehende Regierungsverordnung von 2008 (Nr. 1680) können Antragsteller erhalten, deren Neu-Investitionen oder Produktionserweiterungen Minimum fünf Millionen Euro betragen und die Gründung von mindestens 50 neuen Arbeitsplätzen sichern. Zunächst sollte das Regierungsprogramm samt Auszahlung der Staatshilfen bis Ende 2013 gültig sein. Etwa 436 Millionen Euro wurden bis Ende 2012 zugeteilt, weitere verfügbare 563 Millionen Euro wären jedoch nach dem alten Schema ungenutzt geblieben, da eine anderweitige Umverteilung ausgeschlossen ist. Bis zum 31. Dezember 2018 können nach neuester Regel die Auszahlungen der Staatshilfen geleistet werden und bis zu diesem Datum können auch die Projekte durchgeführt werden. „Damit wird den bis Ende 2013 genehmigten großangelegten Investitionen, die einen längeren Umsetzungszeitraum benötigen, ein Opportunitätsfenster geöffnet“, heißt es in der Bukarester Noerr Finance & Tax SRL.
Durch diese Änderung müssen die Projekte nicht mehr – wie bisher festgesetzt – bis Ende 2013 abgeschlossen werden. Die Auszahlung der staatlichen Beihilfe kann somit ebenfalls bis spätestens Ende2018 inden Grenzen der genehmigten jährlichen Staatskredite geleistet werden. Dies bedeute jedoch nicht, dass der Staat sich damit auch gleich eine Möglichkeit sichert, die Auszahlungen zu verschleppen, so Andreea Suciu, Rechtsanwältin bei Noerr, verantwortlich für die Stadt und den Raum Temeswar. „Die Auszahlung erfolgt innerhalb von 30 Arbeitstagen, nachdem die Dokumentation zur Fertigstellung des Projektes hinterlegt wurde“, erläutert die Anwältin. Der Finanzdienstleister hat zur Unterstützung von Firmen, die an Staatshilfen interessiert sind, ein Departement eingerichtet, das bei der Vorbereitung des Antrags und des dazu gehörenden Dossiers berät. Durch die Neu-Regelung können Investitionsprojekte bis Ende 2013 eingereicht werden. Die Umsetzung kann bis 2018 erfolgen. Berücksichtigt werden Investitionen in Gebäude und Ausstattungen oder sogar Gehaltskosten können mit den Summen gedeckt werden. Die Landwirtschaft, der Forstbereich, die Fischzucht, die verarbeitende Industrie aus den Bereichen Getränkeherstellung, Hüttenwesen und Textilien, die Erzeugung und Lieferung von Elektro- und Wärmeenergie, Gas, Warmwasser, klimatisierte Luft, Transport & Lagerung, wissenschaftliche und technische Aktivitäten, Verwaltung und deren unterstützende Dienstleistungen sind Bereiche, die über diese Art von Staatshilfen nicht gefördert werden können. Staatsbeihilfen können 50 Prozent der Kosten decken – mit Ausnahme in der Region Bukarest/Ilfov, wo sie auf ein Maximum von 40 Prozent der Investitionssumme beschränkt sind.
Einige der vorgenannten Bereiche, sowie IT&C, R&D, Telekommunikation, Bearbeitungstätigkeiten für Software-Produkte, haben ihrerseits Anspruch auf Staatshilfe gemäß Regierungsverordnung 797. Die Investitionsprojekte müssen innovativ sein oder es muss sich um Investitionen mit einem IT&C-Anteil von mindestens 20 Prozent des Investitionsplans handeln. Gedeckt werden nur Gehaltskosten, vorausgesetzt das betroffene Unternehmen schafft mindestens 200 neue Arbeitsplätze.