Warum weigert sich Justizministerin Mona Pivniceru, die Empfehlung der EU zur „totalen Transparenz“ der Ausschreibung für die höchsten Posten in der Staatsanwaltschaft Rumäniens umzusetzen? Warum ist Ex-DNA-Chef Daniel Morar als Chefstellvertreter zur Obersten Staatsanwaltschaft (Parchetul General – PG) abkommandiert worden und die Ex-PG-Chefin Laura Codru]a Kövesi aufs Abstellgleis des Außenministeriums (MAE), von wo sie nach Brüssel aus dem Verkehr gezogen wird? Und warum steht Kövesi trotzdem auf der Liste der Anwärter auf den Chefsessel der Antikorruptionsstaatsanwaltschaft DNA?
Fakt ist, dass der Machtposten der Kontrolle über die brisantesten Strafverfoldungsdossiers Rumäniens gegenwärtig in den Händen des Ex-DNA-Chefs Daniel Morar liegt – ein Vertrauter von Präsident Traian Băsescu. Der seinerseits, durch sein überlang anhaltendes Schweigen zum Tagensgeschehen, die (Skandal)Medien zur Verzweiflung bringt – wobei er bloß tut, was dem Präsidenten laut Verfassung Rumäniens von aller Anfang an am besten zu Gesicht gestanden hätte. Schweigen und Wachen. Nicht Strafverfoldungsdossiers (zumindest in Kopie) horten.
Und der aktuelle Regierungsverantwortliche Victor Ponta? Die neue Macht des Băsescu-Vertrauten Daniel Morar – ausgeübt zumindest bis zum Ende der Postenschacherei im Justizwesen - liegt ihm sicher quer im Magen. Doch auch er schweigt dazu und weckt den Eindruck, als habe er sich die Rügen aus Brüssel zu Herzen genommen und wolle sich partout nicht in Justizangelegenheiten einmischen.
Dieser Zustand hält – wenn das Justizministerium den Terminkalender einhält, den es selber veröffentlicht hat – noch mindestens sechs-sieben Wochen an. Der reinste Zufall ist es, dass etwa dann die Parlamentswahlen stattfinden! Zwischendurch, bis am 1. November, will das Justizministerium die neuen Chefs der territorialen Staatsanwaltschaften ernennen.
Und dann werden die mehrheitlichen Methusalems im Obersten Justizrat die Kandidatenlisten für die obersten Posten der Staatsanwaltschaft durchkauen. Denn sie haben das Recht und die rechtliche Pflicht, zu jedem eine konsultative Stellungnahme abzugeben. ´Danach kommt die Liste auf den Arbeitstisch des Präsidenten, der eine Zustimmungs- oder Abweisungsentscheidung zu jedem Einzelnen Kandidaten treffen muss (was wohl in seinem Fall längst geschehen ist...). Allerdings: der Oberste Justizrat hat eine Maximalfrist von 60 Tagen, um seine Vorentscheidung zu treffen. (Wenn man sich die Gesichter mancher Mitglieder dieses politisch bestimmten Gremiums betrachtet, beginnt man zu ahnen, warum die Frist so lang ist.) Also wird Băsescu etwa um die Jahreswende – maximal drei Wochen nach den Parlamentswahlen – die Liste sehen, aus welcher er auszuwählen hat.
Dass inzwischen die lange Liste der angeblichen Fälscher des Volksentscheids bezüglich des Präsidialamtsinhabers in den Händen des medienfeindlichen Daniel Morar liegt - das nehme man, wie man will.
In der Tat: die Mühlen der Justiz mahlen ...