Spätaussiedler sind in Anerkennung ihres besonderen Kriegsfolgenschicksals Deutsche - gemäß Art. 116 Grundgesetz. Aufgrund der damit verbundenen besonderen Lebensbedingungen unterscheidet sich diese Gruppe von anderen Zuwanderergruppen innerhalb des Integrationssystems. Um diesem besonderen Status Rechnung zu tragen und diesen auch nach außen hin sichtbar zu machen, hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zum 1. Oktober 2018 ein ausschließlich für die Integration von Spätaussiedlern zuständiges Referat eingerichtet. Dort werden alle spätaussiedlerspezifischen Eingliederungsmaßnahmen gebündelt und insbesondere die Fragen der nachholenden Integration von Spätaussiedlern behandelt.
Der Bundesbeauftragte für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten, Dr. Fabritius, begrüßt die Einrichtung des ausschließlich für Spätaussiedler zuständigen Referates: „Die Aussiedlerpolitik der Bundesregierung verfolgt stets das Ziel, Spätaussiedlern die Eingliederung in das berufliche, kulturelle und soziale Leben in Deutschland zu erleichtern.“ Mit Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes im Jahr 2005 wurde die Eingliederung von Spätaussiedlern auf eine neue Grundlage gestellt. Seitdem steht das System der Integrationsmaßnahmen des Bundes den Spätaussiedlern und deren Familienmitgliedern zur Verfügung und wird durch das BAMF koordiniert und umgesetzt.
(Quelle: Pressebüro des BA, Dr.Bernd Fabritius)