Der Bundesrat hat den Entschließungsantrag des Freistaates Bayern zur Neubewertung der rentenrechtlichen Vorgaben für Spätaussiedler angenommen und richtungsweisende Aufträge an die Bundesregierung erteilt.
Der Bundesbeauftragte für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten Dr. Bernd Fabritius begrüßt diese Entscheidung des Bundesrates und dankt der Bayerischen Staatsregierung für deren Initiative und allen unterstützenden Bundesländern, die damit das Ansinnen zur Wiederherstellung einer Generationengerechtigkeit auch für deutsche Spätaussiedler einen wesentlichen Schritt voranbringen, heißt es in einer Pressemitteilung des Aussiedlerbeauftragten an die Banater Zeitung.
Der Beauftragte betont: "Die Entscheidung des Bundesrates ist ein weiteres Bekenntnis eines zentralen Verfassungsorgans zur Einstandspflicht der Bundesrepublik Deutschland für das besondere Kriegsfolgeschicksal deutscher Heimatvertriebener, Aussiedler und Spätaussiedler. Die Bundesregierung wurde gleichzeitig aufgefordert, festgestellte Nachteile im Sinne sozialer Gerechtigkeit auch für deutsche Spätaussiedler zu beseitigen. Dieser Handlungsauftrag unterstützt die Appelle des Beauftragten an das zuständige Bundesministerium für Arbeit und Soziales, die beklagten personenkreisspezifischen Benachteiligungen deutscher Spätaussiedler zu beseitigen."