„Jedes Volk hat das Recht auf Unterricht, Verwaltung und Rechtspflege in seiner eigenen Sprache, durch Personen aus seiner eigenen Mitte”. So die „Karlsburger Beschlüsse” des „Großen Nationalrats” von 1918. Das ist im damals neugeschaffenen Rumänien nie im Wortlaut und –sinn umgesetzt worden. Der seinerzeitige Abgeordnete der Deutschen im rumänischen Parlament hat auf einer der Jubiläumstagungen die Nichtbeachtung reklamiert. Die 700.000 Szekler, die durch ihren „Nationalrat” gegen die Spaltung ihres relativ kompakt bewohnten Territoriums durch die Regionalisierung ankämpfen, berufen sich aber kaum noch auf die Karlsbuger Beschlüsse.
Sie meinen, dass „die Regionalisierung in Rumänien die Rechte der Minderheiten verletzt und dadurch zum Gegenstand und Thema der internationalen Zusammenarbeit und der europäischen Sicherheit” wird. So steht es im offenen Brief des Präsidenten des Szeklerischen Nationalrats, Iszák Balázs, an Vizepremier Liviu Dragnea, der als Regierungsmann für Regionalisierungsfragen verantwortet.
Dragnea hat oft versichert, dass „die Regionalisierung nicht nach ethnischen Kriterien geschieht, sondern nach Entwicklungskriterien”, versteht aber offensichtlich darunter was ganz anderes als die Szeklerführer und ihre Budapester Hintermänner. Die Szekler trauern implizite den Kriterien der Verwaltungsreform nach, die aufgrund des (noch in Kraft befindlichen) Gesetzes 2/1968 in der Ceau{escu-Zeit angewandt wurden, als die Verwaltungskreise entstanden. Man habe damals die Volksgruppen nicht vor die Stirn gestoßen, weil „die Gesetzgebung zum Minderheitenschutz der Zeitspanne 1945-1989 eine Folge internationaler Verpflichtungen war, die Rumänien im Friedensvertrag mit den Alliierten und den assoziierten Mächten eingegangen war, sowie als Uno-Mitgliedsstaat und als Unterzeichner des Helsinki-Vertrags.”
Nach 1989 habe der „Stanomir”-Ausschuss des Parlaments festgestellt, dass „jedwelche administrative Reorganisierung verpflichtend den Minderheitenschutz in Betracht zu ziehen hat.” Dazu die europäischen Bestimmungen zum Minderheitenschutz: Europäische Charta der Regional- und Minderheitensprachen, Rahmenkonvention zum Schutz nationaler Minderheiten, Europäische Charta der Lokalautonomie. Alle von Rumänien ratifiziert. Und der Nachbarschaftvertrag mit Ungarn („Die Seiten werden sich zurückhalten vor Maßnahmen, die zur Änderung des Proporzes der Völkerschaften führen, dort wo Minderheiten leben, was die Rechte und Freiheiten mindern könnte, die aus internationalen Standarts und Normen folgen.”). Balázs Izsák warnt Dragnea vor „ausweichenden Praktiken und Interpretationen mit verborgenen Zielen”. Der „Wille der kompakten Gemeinschaft der 700.000 Szekler, eine selbstständige Verwaltungsregion zu werden”, kann und darf nicht ignoriert werden. Sonst drohe bürgerliches Ungehorsam. Die Hauptfurcht der Szekler sei, „dass unsere Heimat, das Szeklerland, durch Spaltung zum Opfer von Kompetenzlosigkeit und Hass wird”.
Das Banat und das Partium werden immer häufiger bei solchen Demarchen miterwähnt.