Das Rumänische Steuergesetz wurde vor kurzem neu verfasst, nachdem seine ursprüngliche Projektform von der Website des Finanz-Ministeriums zurückgezogen wurde, so Informationen von Mediafax. Die neueste Fassung des Entwurfs, sieht Änderungen der Gebäudesteuer für Privatpersonen, sowie für Firmen vor: Für Unternehmensgebäude soll die Steuer nicht mehr wie zuvor, nach dem Wert der buchhalterischen Eintragung, sondern nach dem derzeitigen Wert des Gebäudes auf dem Immobilienmarkt bestimmt werden. Bislang wurden auch zusätzliche Gebäude über das Eigenheim hinaus mit höheren Steuern belegt. Diese Gebühr soll ab neuem Gesetz wegfallen. Genauso werden derzeit geltende höhere Steuersätze für jede zusätzlichen 50 Quadratmeter bei Wohnungen mit mehr als 150 Quadratmetern aufgehoben. Stattdessen wird die Steuer für Wohnungen in Plattenbauten mit mehr als drei Stockwerken und acht Wohnungen geringfügig erhöht, sowie dies auch bei Gebäuden der Fall ist, die älter als 30 – 50 Jahre alt sind. „Dass die Gebühren für die größte soziale Kategorie erhöht werden und mehr Geld gerade von den Menschen gefordert wird, die ohnehin in kleinen oder alten Wohnungen leben, das ist nicht in Ordnung“, so Petru Olariu, Vorsitzender des Verbandes der Wohngemeinschaften in Temeswar, FALT.
Unternehmen: Immobilienmarkt beeinflusst Steuern
Zurzeit ist der steuerpflichtige Wert der Unternehmensgebäude derjenige, der bei der Firmengründung in die Buchhaltung eingetragen wurde. Dieser kann jedoch wesentlich vom Marktwert des Gebäudes abweichen. Die neue Berechnungsweise der Steuer für Gebäude in Firmeneigentum soll diese Ungereimtheiten ausgleichen und wurde auf Hinweis des Internationalen Währungsfonds IWF vorgeschlagen, erklärt die Regierung. Ob durch diese Änderung der Beitrag am Landeshaushalt ansteigen wird ist unklar, denn der Immobilienmarkt hat sich immerhin in den letzten sechs Jahren durch die Wirtschaftskrise erheblich geändert und der Wert der Gebäude ist landesweit gesunken.
Für die Unternehmen kommt es jetzt wahrscheinlich darauf an, zu welchem Zeitpunkt sie ihre Unternehmen gegründet haben und welcher der Ausgangswert des Gebäudes war – vor 20 Jahren hatten die alten Gebäude, z.B. diejenigen, die vom Staat gekauft wurden, einen viel geringeren Wert als die, die 2008 eingetragen wurden, zu dem Zeitpunkt, als deren Marktwert noch recht gehoben war. Um ein Gesamtbild zu schaffen: 53 Prozent billiger sind die neuen Gebäude in Bukarest im Vergleich zu 2008 – das ist Landesrekord, irgendwie verständlich, wenn man bedenkt, dass hier der Immobilien-Boom die größte Auswirkung hatte. Im Gegensatz dazu steht Temeswar/ Timisoara, wo die Neubauten nur 33 Prozent billiger wurden – von 1.301 Euro pro Quadratmeter in 2008 auf 868 Euro in Mai 2014, so eine Analyse von Imobilire.ro. Von den fünf Großstädten die analysiert wurden – Bukarest, Konstanza/ Constanta, Kronstadt/ Brasov und Klausenburg/ Cluj- Napoca – ist Temeswar die einzige, in der die Preise der Wohnungen in Neubauten um weniger als 40 Prozent gesunken sind. Das, hinzugefügt zur steigenden Tendenz der Preise (2,3 Prozent höher Ende Februar 2014 als zwölf Monaten zuvor), macht aus dem Temeswarer Immobilienmarkt den stabilsten im Land. Die Gutachter, die nächstes Jahr die Marktwerte der individuellen Unternehmensgebäude festlegen sollen, werden diese Tendenzen dann auch berücksichtigen müssen.
Steuerrücksetzungen nicht mehr geplant
Die Unternehmen sind nicht die einzigen, die von den Vorschlägen in der neuen Gesetzordnung betroffen sind: Privatpersonen, die in Plattenbauten mit mehr als drei Stockwerken und acht Wohnungen leben, werden dann höhere Gebühren bezahlen müssen. Grund dafür ist ein Korrektionsfaktor, der derzeitig um 0.10 Punkte für diese Gebäude reduziert wird. Im neuen Steuergesetz wurde diese Rechnungsweise nicht beibehalten. Auch wenn die Steuer in diesem Fall nicht um mehr als 10 Lei pro Wohnung höher sein wird, kommt die zusätzliche Gesamtsumme für den Landeshaushalt - wenn die 3,6 Millionen Wohnungen im Land zusammengerechnet werden - auf mehrere -zig Millionen Lei. Einer Bewertung des Nationalen Instituts für Statistik INS von Juli 2014 nach, wird in der Bauindustrie sogar eine steigende Tendenz in den nächsten drei Monaten erwartet.
Während derzeit die Steuer für Gebäude, die älter als 50 Jahre alt sind, um 20 Prozent gegenüber dem steuerpflichtigen Wert reduziert sind, wird diese Regel ab 2015 aufgehoben, so weiter im Entwurf für das neue Steuergesetz. Diese Steuerreduzierung soll künftig auch bei Gebäuden wegfallen, die zwischen 30 – 50 Jahre alt sind (10 Prozent Reduzierung vom steuerpflichtigen Wert). Einige –zig Lei mehr werden daher die Eigentümer der Altbauten bezahlen müssen.
Zusatzsteuer fällt weg
Die Eigentümer von mehreren Bauten oder Wohnungen mit einer Wohnfläche, die größer als 150 Quadratmeter ist, werden stattdessen, wenn das Projekt genehmigt wird, eine geringere Gebühr für ihr Eigentum bezahlen müssen. Die 65 Prozent Zusatzsteuer für das erste Gebäude (außer der Wohnung, in der die Person ihren Wohnsitz hat), 150 Prozent für das zweite und 300 Prozent für das dritte und mehr, sollen 2015 vom Staat nicht mehr gefordert werden. Die jetzige Anwendungsweise wird als „unfair“ betrachtet und ruft angeblich auch Verwaltungshürden auf lokaler Ebene hervor. So begründet laut Mediafax die Regierung diese Vereinheitlichung. „Es ist gut, dass diese Variante nicht mehr angewandt wird, denn sogar die Garage wird jetzt als ‚zweites Gebäude‘ betrachtet“ so Petru Olariu. Seiner Meinung nach, wird durch das neue Steuergesetz die Mehrheit der Bürger ohnehin nicht entlastet. Diese verfügen sowieso über keine zusätzlichen Gebäude.