Nachdem der Viersternegeneral „Lochimasphalt“ (Sorin Ioniţă) doch nicht über seine Feigheit gestürzt und zurückgetreten ist wegen dem indirekt von ihm verschuldeten Tod eines Begleitfahrers, hatte er auch noch das „Glück“, dass durch die Brandkatastrophe in einem improvisierten – aber mit allen Genehmigungen versehenen – Bukarester Unterhaltungsclub am vergangenen Wochenende Dutzende Tote und Hunderte Brandverletzte die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit ablenkten.
Abgelenkt wurde die öffentliche Aufmerksamkeit durchs Unglück auch vom Prozess der „Mineriaden“ und dem dubiosen offiziellen Einstellen der Untersuchungen zur „Revolution“ vom Dezember 1989. Gerade dieser Vorgang deckt sich in vieler Hinsicht mit Verbrechen gegen die Menschlichkeit, die in Art. 439 des Neuen Strafgesetzbuchs definiert werden – die auch in Rumänien nicht verjähren. Auf die Ereignisse des Bergarbeitersturms auf Bukarest vom 13.-15. Juni 1990 werden sie angewandt, auf die „Loviluţie“ nicht? Bis auf den Clown Miron Cosma und einige der ihn damals umgebenden Bergarbeiterführer, sind die Hauptakteure dieselben: Ion Iliescu, Petre Roman, Virgil Măgureanu, Victor Atanasie Stănculescu, Mihai Chiţac.
Das ist mindestens so befremdlich wie die Karriere des Militärstaatsanwalts, Justizgeneral Dan Voinea (seinerzeit im Prozess des Ceauşescu-Ehe- und Verbrecherpaars der anklageführende Staatsanwalt, wo er eine Maskerade abzog, später, als Militärstaatsanwalt, zweitweilig sowohl mit der Untersuchung der Dezemberrevolution `89, als auch der Bergarbeiter-Vandalismen betraut, um dann 2008 von der Oberstaatsanwältin Codruţa Kövesi als Chef der Militärstaatsanwaltschaften abgesetzt zu werden). Begründung: er hat weder die Untersuchungen in den Dossiers der Rumänischen „Revolution“, noch jene der „Mineriaden“ zu Ende gebracht.
Das Ganze erinnert an einen Witz, den man 1956 Nikita Chruschtschow in den Mund schob, als er auf dem 20. Kongress der KPdSU die „Abrechnung“ mit den Stalinismus begann: „Genossen, ich habe für euch eine gute und eine schlechte Nachricht. Die schlechte Nachricht: wir haben unvorstellbare Verbrechen begangen. Die gute: niemand wird uns dafür verurteilen.“ So dürfte es auch Ion Iliescu und Konsorten ergehen: die Verbrechen, die sie mit der Ermutigung und stillschweigenden Duldung der Bergarbeiterstürme (auch der Vandalismen der Bukarester IMGB-Arbeiter und anderer, auch der als „Arbeiter“ verkleideten Polizisten und Securisten) begangen haben und der moralische Langzeitschaden, den sie Rumänien in ihrer ideologischen Verbohrtheit zugefügt haben, wird wohl nie gesühnt werden. Sie selber erklären sich, abgeklärt und mit sich selbst im Reinen, für „unschuldig“.
Genauso schlimm ist das unterschiedliche Maß, mit dem die Verbrechen und Täuschungen juristisch behandelt werden, die im Dezember 1989 und im Juni 1990 von den selben Akteuren begangen wurden und die zur „Normalität“ des Politikergehabes zählen.
Nicht auszuschließen, dass mit den zweierlei Maß auch die Schlussfolgerung zu den „Mineriaden“ auf der Hand liegt.