10. August: DIICOT stellt Ermittlungen weitgehend ein

Polizei- und Gendarmeriechefs nicht belangt

Wasserwerfereinsatz am 10. August 2018 Archivfoto: Agerpres

Bukarest (ADZ) - Rechtsexperten sprechen vom größtem Justizeklat seit den verschleppten „Revolutions-“ und „Mineriade“-Verfahren: Wie die Antimafiastaatsanwaltschaft DIICOT am Mittwoch mitteilte, hat sie die nach der Polizeigewalt vom 10. August 2018 eingeleiteten Ermittlungsverfahren größtenteils eingestellt. Der damalige Gendarmerie-Chef Ionuț Sindile, dessen Stellvertreter, der Leiter der Gendarmerie Bukarest und ein Polizeikommissar, denen Amtsmissbrauch sowie Fehlverhalten ihrer Einsatzteams vorgeworfen worden war, werden alle strafrechtlich nicht belangt, da die DIICOT die Vorwürfe gegen sie fallen ließ. Ermittelt wird fortan bloß gegen einige ranglose Gendarmen, deren Verfahren an die Militärstaatsanwaltschaft abgetreten wurden. Die Brutalität der Einsatzkräfte gegen die Antiregierungsprotestler sei „keine vorsätzliche“ gewesen, sondern eher auf eine „chaotische Dynamik“ der Demo zurückzuführen gewesen, so die DIICOT.

Eingestellt wurden auch die Ermittlungen wegen eines angeblichen Putschversuchs, den Ex-PSD-Chef Liviu Dragnea und Ex-Regierungschefin Viorica Dăncilă bekanntlich wiederholt als Grund für die damalige Polizeigewalt angeführt hatten.