„10. August“-Verfahren: Ex-Gendarmeriechefs unter Anklage

16 Angeklagte haben sich vor Militärgericht zu verantworten

Archivfoto: Agerpres

Bukarest (ADZ) - Genau fünf Jahre nach dem brutalen Gendarmerieeinsatz vom 10. August 2018 gegen mehr als 100.000 friedliche Antiregierungsdemonstranten vor dem hauptstädtischen Regierungssitz haben die Militärstaatsanwälte am Dienstag Anklage gegen die damaligen Gendarmeriechefs und zuständigen Einsatzleiter erhoben – insgesamt 16 Angeklagte, darunter Ex-Gendarmeriechef Cătălin Sindile und dessen Stellvertreter Sebastian Cucoș, werden sich wegen Amtsmissbrauchs und unrechtmäßiger Gewalt vor Gericht verantworten müssen. Das Verfahren ist beim Bukarester Militärgericht anhängig, dabei treten 312 Opfer der damaligen Polizeigewalt als Nebenkläger auf.

Das „10. August“-Verfahren hatte im Laufe der Jahre für etliche Eklats gesorgt: So hatte die Antimafiastaatsanwaltschaft DIICOT ihre Ermittlungen 2020 überraschend eingestellt und das Oberlandesgericht Bukarest danach deren Wiederaufnahme abgelehnt; das Verfahren konnte erst neu aufgerollt werden, nachdem ein damals am Bein schwer verletzter Protestler Rechtsmittel gegen die Einstellungsverordnung der DIICOT einlegte und das Berufungsgericht Bukarest seinem Antrag stattgab.

Der in die Antiregierungsproteste aus dem Jahr 2018 eingebundene Bürgerverein „Declic“ ersuchte das Militärgericht Bukarest am Dienstag in einer Aussendung, sich der Causa „10. August“ im Eilverfahren anzunehmen, da vor allem beim Straftatbestand der unrechtmäßigen Gewalt bereits in drei Jahren die Verjährung eintritt. Es sei davon auszugehen, dass die 16 Angeklagten und deren Verteidiger alles daransetzen werden, um den Prozess bis zur Verjährung im Jahr 2026 hinauszuziehen, warnten Cătălina Hopârteanu, „Declic“-Koordinatorin der Großdemos von 2018, sowie der Anwalt des Vereins, Toni Decean.