10. August-Verfahren: Ressortminister schaltet Justizinspektion ein

Ex-DIICOT-Chefermittlerin Giorgiana Hosu visiert

Bukarest (ADZ) – Justizminister Stelian Ion (USR-PLUS) hat am Wochenende bekannt gegeben, die frühere DIICOT-Chefin Giorgiana Hosu von der Justizinspektion unter die Lupe nehmen lassen zu wollen, nachdem ein Einzelspruchkörper der Eröffnungskammer des Landgerichts Bukarest jüngst Hosus Antrag auf Wiederaufnahme des Ermittlungsverfahrens in der Causa der Polizeigewalt vom 10. August 2018 gegen Antiregierungsprotestler wegen dessen zahlreicher Mankos abgelehnt hatte. Die Justizinspektion habe umgehend zumindest zu eruieren, ob die Verfahrenseinstellung auf „grobe Fahrlässigkeit“ zurückzuführen sei oder nicht, sagte Ion dem Nachrichtenportal G4Media.

Des Weiteren teilte der Justizminister mit, Generalstaatsanwältin Gabriela Scutea zu „Kontrollen bei allen Staatsanwaltschaften“ auffordern zu wollen – vor allem habe geprüft zu werden, unter welchen Umständen laufende Ermittlungsverfahren von einer Staatsanwaltschaft an eine andere abgetreten werden, so der Minister. Es gelte, eine „Beschlagnahme“ brisanter Verfahren durch die eine oder andere Staatsanwaltschaft künftig zu vermeiden, weswegen er „ein Gesamtbild“ benötige, bevor er konkrete Vorschläge hierzu unterbreite, fügte Ion in Anspielung auf das 10. August-Verfahren hinzu, das von der Militärstaatsanwaltschaft eingeleitet und nach wochenlangem Druck der DIICOT-Leitung schließlich letzterer abgetreten worden war.

Die Aussagen des Ressortministers eckten indes beim Justizrat (CSM) an. Letzterer kündigte an, seinerseits die Justizinspektion einschalten zu wollen, die eruieren müsse, ob der Justizminister mit seiner Wortwahl, vor allem mit dem Terminus „Beschlagnahme“, nicht etwa gegen die Eigenständigkeit der Justiz verstoßen habe, so CSM-Präsident Bogdan Mateescu.