Bukarest (ADZ) – Die Ermittlungen in der Causa der Polizeigewalt vom 10. August 2018 gegen Antiregierungsprotestler gehen trotz aller Pannen in die Fortsetzung: Das Berufungsgericht Bukarest gab letzte Tage dem Einspruch eines damals verletzten Demonstranten gegen die Einstellung des Verfahrens statt und ordnete eine sofortige Wiederaufnahme an. Das Urteil der Gerichtsinstanz ist rechtskräftig, die auf Beschluss des DIICOT-Sachdezernenten eingestellten strafrechtlichen Ermittlungen gegen die Gendarmerie-Chefs Sebastian Cucoș und Laurențiu Cazan sowie Ex-Polizeihauptkommissar Dan Chirică werden folglich wieder aufgenommen.