Bukarest (ADZ) - Das Parlament hat am Mittwoch einen Gesetzentwurf verabschiedet, der den Unabhängigkeitstag Rumäniens am 10. Mai zum nationalen Feiertag erklärt, der jedoch ein Werktag bleibt.
Der Gesetzentwurf löste hitzige Diskussionen im Plenum aus, da sich die Parlamentarier zwischen dem 9. Mai, an dem 1877 im Parlament die Unabhängigkeit Rumäniens vom Osmanischen Reich abgestimmt wurde, und dem 10. Mai, als Karl I. die Unabhängigkeit promulgierte, entscheiden mussten. Der 10. Mai trägt eine dreifache Bedeutung: als Tag des Eides Karls I. im Parlament 1866, der Unabhängigkeitserklärung 1877 und der Krönung Karls I. 1881 zum König.