Bukarest (ADZ) – Im neuen Jahr 2022 erfreuen sich Rumänen erneut 15 gesetzlicher arbeitsfreier Tage um die elf Hauptfeiertage, wobei neun davon auf Werktage fallen. Dies sind der 1. und 2. Januar (Samstag, Sonntag) zum Neujahr, der 24. Januar (Montag) zum Tag der Vereinigung der Rumänischen Fürstentümer, der 22. April (Karfreitag), der 24. und 25. April (Ostersonntag und -montag), der 1. Mai (Sonntag) als Tag der Arbeit, der 1. Juni (Mittwoch) zum Kindertag, der 12. und 13. Juni (Pfingsten, Dreifaltigkeitssonntag und -montag), der 15. August (Montag) zu Mariä Himmelfahrt, der 30. November (Mittwoch) zum Feiertag des heiligen Apostels Andreas, der 1. Dezember (Donnerstag) als Nationalfeiertag und der 25. und 26. Dezember (Sonntag, Montag) zum ersten und zweiten Weihnachtstag.
Arbeitsrechtlich haben Menschen anderer gesetzlich anerkannter Religionen Anspruch auf jeweils zwei freie Tage für jeden der drei jährlichen religiösen Hauptfeiertage.