Bukarest (Mediafax/ADZ) - Präsident Klaus Johannis hat das Gesetz gegengezeichnet, wonach Staatsangestellte mit einem wissenschaftlichen Doktortitel zum Grundgehalt einen Zuschlag von 15 Prozent erhalten, wenn sie in ihrem Fachbereich arbeiten. Es handelt sich um eine Ergänzung zum Rahmengesetz 284/2010 über die einheitliche Entlohnung, die von der Abgeordnetenkammer im Juni 2016 gebilligt worden war.
Die Regierung hatte das Verfassungsgericht angerufen und dieses hat nun entschieden, dass diese Änderung sowie eine zweite, betreffend die 10-pozentige Gehaltserhöhung in Institutionen, die sich ausschließlich aus eigenen Einnahmen finanzieren, verfassungskonform sind.