Bukarest (Mediafax/ADZ) - Der Rechtsausschuss des Senats hat eine Gesetzesinitiative gebilligt, wodurch die Mindestbeteiligung bei Volksbefragungen von bisher 50 Prozent der auf den ständigen Wahllisten eingeschriebenen Bürger auf 30 Prozent herabgesetzt wird. 25 Prozent der Wahlberechtigten müssen sich dazu tatsächlich äußern. Das soll für sämtliche Arten von Volksbefragungen gültig sein, auch für das Referendum zur Änderung der Verfassung. Die Gesetzesinitiative wurde von mehreren USL-Parlamentariern ausgearbeitet, sie kommt vor den Senat und sodann vor die Abgeordnetenkammer, die in der Angelegenheit federführend ist. Die Regierung hat bereits angekündigt, dass sie dazu ein positives Gutachten erstellen wird.