Bukarest (Mediafax/ADZ) - Das abgeänderte Wahlgesetz – bekannt als Gesetz Ponta-Antonescu – stand gestern auf der Tagesordnung der Abgeordnetenkammer. Für die Abstimmung wurde die gegenwärtige Parlamentsmehrheit mobilisiert.
Zu dem Gesetz hat der Rechtsausschuss Montag seinen Bericht gebilligt. Es gab 14 Stimmen dafür (PSD, PNL, UNPR und Minderheiten), fünf Stimmen dagegen (PDL) und eine Stimmenthaltung (UDMR). Das Gesetz führt die „reine Personenwahl“ ein, eine Form der Mehrheitswahl, in welcher der Kandidat als gewählt gilt, der in seinem Wahlkreis die meisten Stimmen erzielt hat. Dieses System bevorzugt die großen Parteien. Damit im Zusammenhang steht auch, dass der Rechtsausschuss die Eintrittsschwelle ins Parlament von 5 Prozent beseitigt hat. Ebenso wurde bestimmt, dass die Wahlkreise die gleichen bleiben wie 2008. Den 18 nationalen Minderheiten wurde versichert, dass sie so wie bisher im Parlament vertreten sein werden. Auch wurde der Zusatzantrag aufgenommen, dass die Minderheiten in Verwaltungskreisen, wo sie mehr als 7 Prozent ausmachen, ein zusätzliches Mandat erhalten werden. Das gilt für die Rumänen in den Kreisen Harghita und Covasna, wo sie die „Minderheit“ sind, aber auch für die Ungarn oder Roma in anderen Verwaltungskreisen.
Ein Zusatzantrag der PDL, dass die Anzahl der Parlamentarier auf 300 herabgesetzt werden soll, wurde nicht angenommen.