Bukarest (ADZ) - Am Mittwoch nahm die Abgeordnetenkammer einen Gesetzesentwurf der USR an, der auf Auflösung der Sonderermittlungsbehörde für Justizstrafsachen (SIIJ) abzielt – ohne dass dieser von den Abgeordneten diskutiert wurde. Die endgültige Entscheidung darüber obliegt dem Senat. Von Seiten der USR wird argumentiert, dass es nie Gründe für die Einrichtung der Sonderbehörde gegeben hätte und auch die Richter und Staatsanwälte an Regierung sowie Parlament appelliert hätten, diese abzuschaffen.