Bukarest (ADZ) – Nach ihren Beschlüssen zur Organisation der Gerichtsinspektion und zur Neuregelung der Magistratsstatuten hat die Abgeordnetenkammer am Mittwochabend ihren Abstimmungsmarathon abgeschlossen. Zu den wichtigsten Änderungen zählt die nach dem Willen der Abgeordneten künftig mögliche Strafverfolgung von Richtern und Staatsanwälten wegen eventueller Justizverbrechen. Hierfür soll im Rahmen der Generalstaatsanwaltschaft eine Sonderabteilung gebildet werden, dessen Chefankläger aus den Reihen der im Obersten Magistraturrat (CSM) tätigen Staatsanwälte bestimmt wird. Im 20-köpfigen Gremium sollen den acht Anklägern zwölf Spezialkräfte zur Seite stehen.
Neben den Regierungsparteien PSD und ALDE stimmten auch der Ungarnverband UDMR für den Vorschlag. Bislang habe der Staat „böswillige“ oder nachlässige Magistraten nicht zur Verantwortung ziehen können, erklärte Parteichef Hunor Kelemen.
Die gestern beschlossenen Gesetzesänderungen gehen nun ebenfalls an den Senat. Dort können weitere Änderungsvorschläge eingebracht werden; nach einer weiteren Begutachtung durch den Sonderausschuss unter Florin Iordache (PSD) folgt hier die abschließende Abstimmung.