Bukarest (Mediafax/ADZ) - Die Abgeordnetenkammer hat federführend das Gesetz gebilligt, das ein Mutterschaftsgeld von 85 Prozent des Durchschnittslohns der letzten 12 Monate vorsieht. Dabei wurde die bisherige Höchstgrenze von 3400 Lei gestrichen, die für Eltern mit höheren Einkommen galt, die den zweijährigen Urlaub zum Großziehen des Kindes beanspruchen. Das Gesetz hält auch fest, dass die Mindestsumme des Mutterschaftsgelds 1060 Lei im Monat beträgt. Das Gesetz wurde von der Abgeordnetenkammer einstimmig angenommen und geht an den Staatspräsidenten zur Gegenzeichnung. Bedenken hatte nur Premier Cioloş: Die Finanzierungsquellen sind nicht angegeben.