Bukarest (ADZ) - Die Abgeordnetenkammer hat am Mittwoch den jüngsten Anträgen der Antikorruptionsbehörde DNA auf Einleitung neuer strafrechtlicher Ermittlungen gegen die Abgeordnete Elena Udrea, deren Festnahme und Inhaftierung nur teilweise stattgegeben: Mit knapper Mehrheit gaben die Abgeordneten zwar grünes Licht für das dritte Korruptionsverfahren und den beantragten Gewahrsam, nicht aber für die verfahrenssichernde Maßnahme der U-Haft für Udrea, obwohl sie im Verdacht schwerwiegender Delikte (Bestechlichkeit, Einflussnahme, Geldwäsche u.a.) steht.
Davor hatte das Ständige Büro des Unterhauses beschlossen, die Abgeordneten zeitgleich über zwei Anträge (Festnahme und U-Haft) abstimmen zu lassen, wonach wegen der zusätzlichen Urnen letztlich einige Stimmbehälter zu viele, andere zu wenige Kugeln bzw. Stimmen der Abgeordneten vorwiesen.
PSD-Fraktionschef Marian Neacşu bezeichnete die Simultan-Stimmabgabe als „Schnapsidee“, man werde nicht mehr darauf zurückgreifen, und äußerte die Meinung, dass das Abstimmungschaos „vorsätzlich“ war. Von einer Wiederholung des Votums wurde abgesehen und nach mehrfacher Auszählung der Kugeln schließlich bekanntgeben, dass der Antrag auf U-Haft knapp durchgefallen sei.
Das Abstimmungsergebnis stellt allerdings die Gewaltenteilung in Frage, da nun weder die DNA U-Haft für Udrea beantragen noch ein Haftrichter dazu befinden kann.