Bukarest (ADZ) - Das Unterhaus hat am Mittwoch den tags davor vom Senat verwässerten Gesetzentwurf der Regierung über die demnächst geltende Corona-Alarmstufe, die dabei anstehenden Lockerungen, Beschränkungen und Schutzvorkehrungen zurechtgeflickt und verabschiedet, nachdem das Verfassungsgericht (VG) den geltenden Rechtsrahmen für den Alarmzustand für verfassungskonform befunden hatte.
Gegen besagten Rechtsrahmen (Eilerlass 21/2004; Gesetz 15/2005) hatte die Ombudsfrau für Bürgerrechte, Renate Weber, jüngst Verfassungsbeschwerde eingelegt. Die Verfassungshüter befanden jedoch am Mittwoch, dass dieser verfassungskonform ist, solange Beschränkungen der Grundfreiheiten ausschließlich vom Parlament per Gesetz und nicht per Regierungs- oder Ministerverordnungen festgelegt werden.
Nach dem VG-Urteil nahmen die Abgeordneten den Gesetzentwurf der Regierung im Eilverfahren in Angriff; im Rechtsausschuss wurden als Erstes die am Vortag vom Senat gestrichenen Maßnahmen zur Beschränkung der Bewegungs- und Versammlungsfreiheit wieder eingefügt – die Regierung hat folglich weiter die Möglichkeit, während der Alarmstufe Sperren, Isolations- oder Quarantäne-Auflagen zu beschließen. Verabschiedet wurden zudem zusätzliche Lockerungen – so sollen neben Biergärten auch kleinere Einkaufszentren von bis zu 15.000 Quadratmetern öffnen dürfen. Verstöße gegen im Zeitraum des Alarmzustandes geltende Beschränkungen und Regeln werden mit Bußgeldern von bis 15.000 Lei bestraft – eingedenk des VG-Urteils über die Notstands-Bußgelder koppelt das Gesetz jedoch die Höhe der Strafen diesmal an genau festgelegte Verstöße.
Laut neuem Gesetz muss der Alarmzustand von der Legislative abgesegnet werden, wenn er in mehr als der Hälfte des Landes verhängt werden soll.