Bukarest (ADZ) - Die Koalition hat am Montag in der Abgeordnetenkammer eine umfangreiche Änderung der Strafprozessordnung verabschiedet. 175 Abgeordnete stimmten für die umstrittene Novelle, 78 waren dagegen. Die parlamentarische Opposition kündigte an, das Verfassungsgericht anzurufen und erklärte einstimmig, Rumänien verwandle sich in einen Staat der Verbrecher. Eine derartige Entmachtung der Strafverfolgungsbehörden sei nicht hinzunehmen, hieß es.
Unter anderem sehen die Abänderungen und Ergänzungen der seit 2014 gültigen Strafprozessordnung vor, dass die Staatsanwaltschaft während der Strafverfolgung keine diesbezüglichen Informationen veröffentlichen darf. Dies gilt auch für die Medien.
Die Abhörung darf nur noch beschränkt eingesetzt werden, die Dauer der Befragung durch die Strafverfolger wurde auf 6 Stunden gekürzt. Der berechtigte Tatverdacht wird abgeschafft, die Strafverfolgung darf nur dann aufgenommen werden, wenn gründliche Indizien vorliegen. Sollte ein erstinstanzliches Gericht einen Angeklagten freisprechen, darf er vom Berufungsgericht erst dann verurteilt werden, wenn neue Elemente an den Tag treten. Eine Neubewertung der vorliegenden Beweise darf zu keiner Verurteilung durch das Berufungsgericht mehr führen, dies ist bislang möglich, wenn die Staatsanwaltschaft selbst in Berufung geht. Abgehörte Gespräche oder Videoaufnahmen in einer Akte dürfen nicht mehr zur Überführung eines Täters für eine andere Straftat als die bereits verfolgte dienen, die Staatsanwaltschaft muss neue Beweise vorlegen. Schließlich sollen Verdächtigte und Angeklagte der Anhörung von Zeugen durch die Strafermittler beiwohnen dürfen.