Bukarest (Mediafax/ADZ) – Der Oberste Gerichtshof hat Freitag das Ansuchen der Antikorruptionsbehörde (DNA) abgewiesen, den Abgeordneten Gheorghe Coman (PC) für 29 Tage in Untersuchungshaft zu nehmen. Er könne auf freiem Fuß vernommen werden, urteilte das Gericht. Vorher war die Abgeordnetenkammer trotz Parlamentsferien zusammengetreten und hatte dem Ansuchen das Justizministers Robert Cazanciuc stattgegeben, Coman in Untersuchungshaft zu nehmen. In geheimer Abstimmung hatte es dafür im Plenum 190 Stimmen gegeben, und das reichte. Der Abgeordnete wird verschiedener Gaunereien beschuldigt, er habe seinen politischen Einfluss missbraucht, um Geld zu machen. Dafür hat er auch kleinere Gegenleistungen geboten.