Bukarest (Mediafax/ADZ) - Die Abgeordnetenkammer hat gestern beschlossen, dass der Abgeordnete Petre Roman berechtigt ist, sein Mandat wieder aufzunehmen. Die Integritätsbehörde ANI hatte Roman im März 2014 vorgeworfen, dass er sich ab 20. Dezember 2012 als Abgeordneter der Unvereinbarkeit seiner Ämter schuldig gemacht hatte.
Roman hatte den ANI-Befund im April 2014 beim Stadtgericht Bukarest angefochten, es hätte jedoch das Berufungsgericht sein müssen. So verpasste er einen Termin und verlor im Februar 2015 sein Mandat. Bei dem wieder aufgenommenen Verfahren hat das Berufungsgericht Petre Roman gegen die Integritätsbehörde Recht gegeben.