Bukarest (ADZ) - Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) befand am Donnerstag Rumänien für schuldig, aufgrund widerrechtlicher Abschiebungen gegen die Europäischen Menschenrechtskonventionen verstoßen zu haben.
Zwei Studenten der Lucian-Blaga-Universität Hermannstadt/Sibiu, pakistanische Staatsangehörige mit aufrechter Aufenthaltsgenehmigung, wurden am 27. Dezember 2012 nach Pakistan deportiert, ohne dass sie vorher über die Vorwürfe gegen sie in Kenntnis gesetzt wurden. Begründet wurde dies mit der Wahrung der nationalen Sicherheit – allerdings veröffentlichte der Geheimdienst SRI nach der Anhörung eine Pressemitteillug zum Fall: Den namentlich genannten Studenten wurde darin die Unterstützung einer islamistischen Terrorgruppe vorgeworfen.
Der EGMR befand, dass des den Gerichten nicht zustehe, die Verfahrensrechte der Angeklagten ohne nachvollziehbare Begründung derart einzuschränken, und verurteilte Rumänien zur Zahlung von je 10.000 Euro Schadensersatz.