Bukarest (ADZ) - Eine Ärztekommission, bestehend aus einem Gerichtsmediziner und zwei behandelnden Ärzten des wegen Korruption zu zwei Jahren Haft verurteilten früheren Regierungschefs Adrian Năstase (PSD), hat am Montag die Fortsetzung seiner stationären Behandlung im Bukarester Notkrankenhaus „Floreasca“ empfohlen. Die Verlegung des Patienten in das Gefängniskrankenhaus Rahova werde von der Polizei und dem Gerichtsmedizinischen Institut beschlossen, hieß es.
Über Năstases Gesundheitszustand lagen seit Freitag keine Angaben mehr vor, da dessen Familie den Ärzten Auskünfte dazu untersagt hatte. Der 62-Jährige hatte Mittwochnacht einen Suizidversuch unternommen und sich dabei in den Hals geschossen. Der unklare Rechtsstatus des Verurteilten beschäftigte die Öffentlichkeit das ganze Wochenende über, Innenminister Ioan Rus (PSD) geriet dabei zunehmend in Erklärungsnot. Rus hatte zunächst behauptet, dass Năstase seine Haftstrafe Donnerstag Mitternacht formell angetreten habe. Dem widersprach die Leitung der Bukarester Polizei entschieden: Der Verurteilte sei nie bei der Haftanstalt Rahova eingetroffen, es gebe kein Aufnahme-Protokoll, er befinde sich nicht in deren Evidenz und habe seine Haft folglich auch nicht angetreten. Rus räumte daraufhin ein, seine Aussage „schlecht formuliert“ zu haben. Die Polizei forderte schließlich ein ärztliches Gutachten zu Năstases Gesundheitszustand, um den Verurteilten gegebenenfalls in das Gefängniskrankenhaus Rahova zu verlegen.
Die liberaldemokratische Europaabgeordnete (EVP) Monica Macovei warf dem Innenminister indes die „Privilegierung des Verurteilten“ vor: Es stelle sich die Frage, weshalb dieser nicht auch im Gefängnishospital Rahova behandelt werden könne, das immerhin das bestausgestattete des Landes sei. Zudem sei es inakzeptabel, dass ein Innenminister mit einem Verurteilten telefoniert, um dessen „Privilegien“ auszuhandeln, so Macovei, die Rus’ umgehenden Rücktritt forderte. PSD-Senator Dan Şova konterte, Macoveis Forderungen seien die eines kommunistischen Staatsanwaltes „mit stalinistischem Einschlag“. Năstases Anwaltsteam stellte derweil am Montagmittag beim Obersten Gerichts- und Kassationshof einen Antrag auf Haftverschonung ihres Mandanten.