Bukarest (ADZ) - Laut Expertise der Rechtsmediziner des Gerichtsmedizinischen Instituts Bukarest hat der inzwischen inhaftierte frühere Premier Adrian Năstase (PSD) keine Einlieferung in das Notkrankenhaus „Floreasca“ benötigt. Die drei Schussverletzungen aufgrund des Selbstmordversuchs seien völlig oberflächlich gewesen und hätten entsprechend nur eine einfache Säuberung vorausgesetzt, die auch im Krankenhaus der Justizvollzugsanstalt Rahova hätte vorgenommen werden können, so der ärztliche Befund.
Gegen Năstases Hausarzt, den Kardiologen Şerban Brădişteanu, ermitteln die Staatsanwälte inzwischen bekanntlich unter dem Verdacht der Begünstigung des Straftäters und Beihilfe der Haftverzögerung.