Bukarest (ADZ) – Die in der Allianz der Vereinten Rechten zusammengeschlossenen Parteien der bürgerlichen Opposition fordern Ombudsfrau Renate Weber auf, die Notverordnung der Regierung zur Novellierung des Wahlrechts vor dem Verfassungsgericht anzufechten. Ihr Amt ist nach geltendem Recht die einzige Stelle, die Notverordnungen vor die Verfassungsrichter bringen kann. Die Notverordnung, in der die Zusammenlegung der Europawahlen mit den Kommunalwahlen am 9. Juni verankert wird, verletze das Verfassungsrecht und Entscheidungen des Verfassungsgerichts in gleich mehreren Punkten und tangiere das Recht, zu wählen und gewählt zu werden. Die Zusammenlegung sei das späte Ergebnis politischer Verhandlungen und riskiere, den guten Ablauf der Wahlen zu gefährden.
USR-Chef Cătălin Drulă warf der Regierung Methoden vor, die typisch für autoritäre Regime seien. Im Bereich der Wahlrechte dürften laut Grundgesetz ohnehin keine Notverordnungen erlassen werden, argumentierte er.