Bukarest (ADZ) - Das Verfassungsgericht (CCR) hat Freitag über die Vorschläge zur Verfassungsänderung seine Entscheidung gefällt und mehrere der Abänderungsvorschläge für verfassungswidrig erklärt. Es geht zunächst um den Artikel, der besagt, „der gesetzmäßige Charakter der Schaffung von Vermögen wird vorausgesetzt“. Die Beseitigung dieses Artikels würde die Garantie des Eigentumsrechts angreifen. Für verfassungswidrig wurde auch die teilweise Aufhebung der parlamentarischen Immunität eingestuft. Dadurch würde ein Grundrecht der Personen, die ein öffentliches Amt ausüben, angetastet. Bisher war für die Aufnahme der Strafverfolgung eines Parlamentsmitglieds die Zustimmung des Parlaments nötig.
Die Einführung der Artikel, wonach die Gerichte nicht mehr über die Haushalts- oder Steuerpolitik der Regierung urteilen dürfen, wird ebenfalls als verfassungswidrig betrachtet. Ebenso sei auch die Bestimmung, dass in den Obersten Magistraturrat (CSM) mehr Vertreter der Zivilgesellschaft aufgenommen werden müssen.
Obwohl sie nicht für verfassungswidrig erklärt wurde, empfehlen die Verfassungsrichter dem Staatspräsidenten, auch die Bestimmung noch einmal prüfen zu lassen, die fordert, dass die Behörden sich mit den Organisationen der nationalen Minderheiten beraten müssen, wenn sie Entscheidungen treffen, die deren ethnische, kulturelle oder religiöse Identität tangieren.