Ärzte unzufrieden mit Urteil des Obersten Gerichts

Gedroht wird mit Warnstreik oder kollektivem Rücktritt

Bukarest (Mediafax/ADZ) - Das Urteil des Obersten Gerichts, das die Ärzte als öffentliche Beamte einstuft und somit die Entgegennahme einer zusätzlichen Bezahlung durch die Patienten als Korruptionsdelikt strafbar macht, hat unter der Ärzteschaft Wellen geschlagen. Einer Gruppe auf Facebook haben sich bereits 16.000 Ärzte angeschlossen, die ihre Forderungen bekannt geben. Vor allem sollen die Ärzte künftig nicht als „öffentliche Beamte“ eingestuft, sondern als eigener Berufsstand anerkannt werden. Die Grundentlohnung soll von 1000 Euro im Monat ausgehen. Die Initiative heißt „Die Ärzte sind bereit für den Generalstreik. Wir fordern angemessene Löhne“. Für die Auslösung eines Streiks hatten sich bis Montag 500 Ärzte erklärt, andere wieder sind dagegen. Wenig Anhänger hat der Vorschlag des kollektiven Rücktritts gefunden, mit dem 2011 die tschechischen Ärzte das dortige Gesundheitswesen lahmgelegt hatten. Der Vorsitzende des Ärztekollegiums (CMR), Gheorghe Borcean, verwies darauf, dass das Kollegium auf der Seite der Ärzte stehe, insbesondere was ihren Berufsstand und eine entsprechende Entlohnung betrifft. Im öffentlichen Gesundheitswesen sind nach der konstanten Auswanderung in den letzten Jahren gegenwärtig noch 13.000 Ärzte tätig. Im Parlament befindet sich ein Gesetzesvorschlag, laut dem die Gehälter der Ärzte 2016 stufenweise erhöht werden sollen.