Bukarest (Mediafax/ADZ) - Präsident Traian Băsescu hat das Gesetz, das den Regierungserlass Nr. 26/2013 billigt, nicht gegengezeichnet und ans Parlament zur erneuten Prüfung zurückgeschickt. Diese Regierungsverordnung bezieht sich auf die Entlohnung der Mitglieder der Generalversammlungen der Aktionäre (AGA), wo der Staat Mehrheitsaktionär ist und die Bezüge der Mitglieder der Verwaltungsräte, denen aus den Privatfirmen angeglichen werden können. Das Gesetz wurde von der Abgeordnetenkammer am 22. Oktober gebilligt. Präsident Băsescu hält u.a. die Entlohnung der Mitglieder der Generalversammlungen für unberechtigt, da diese ohnedies Angestellte der betreffenden Unternehmen seien und von dort Gehalt bezögen.